Fachtagung des BÖKWE

di(gi)alog - Kunst- und Werkpädagogik im Kontext von digital & analog 
Call for Papers

Einreichfrist bis 15.November 2018

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09.02.2017

BAG WERKEN - Bundesarbeitsgemeinschaft Werkerziehung

Lehrpläne - Erläuterung

 

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

1. Werdegang:

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 9/2012 wurde die Neuorganisation der Oberstufe ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen („neue Oberstufe“) durch ein Paket an Maßnahmen normiert.

In Anpassung an die mit der „neuen Oberstufe“ verbundene Semesterorientierung wird der geltende Lehrplan für die allgemein bildenden höheren Schulen entsprechend adaptiert und dem neuen System angepasst. Gemäß § 6 Abs. 2 Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 104/2015 haben die Lehrpläne der 10. bis einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, als Kompetenzmodule auszuweisen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe zu enthalten. Die letzte Schulstufe bildet ein Kompetenzmodul. Die entsprechenden Lehrplanverordnungen sollen spätestens ab 2017 auf der 10. Schulstufe schulstufenweise aufsteigend zur Anwendung kommen.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen der „neuen Oberstufe wurde es erforderlich, die von den Schülerinnen und Schülern zu erreichenden Kompetenzen in jedem Gegenstand – heruntergebrochen auf das entsprechende Semester – auszuweisen.

2. Charakteristik der Lehrpläne:

Die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen und die Sonderformen der allgemein bildenden höheren Schulen werden an die Rahmenbedingungen der „neuen Oberstufe“ angepasst.

Aus pädagogischer Sicht wird angemerkt:

Die Grobstruktur der Fachlehrpläne bleibt unverändert. Im ersten, semester- und jahrgangsübergreifenden Teil finden sich wie bisher die Beiträge des Faches zu den Bildungsbereichen und die didaktischen Grundsätze. In vielen Fachlehrplänen werden hier erstmals auch die fachspezifischen Basiskonzepte und Kompetenzmodelle detailliert beschrieben. Im zweiten „semestrierten“ Teil werden die bisher unter „Lehrstoff“ angeführten Lehr- und Lernziele durchgehend als Kompetenzen beschrieben. Die Lehrstoffinhalte werden dabei im Wesentlichen unverändert übernommen und in die zugrunde liegenden Kompetenzmodelle integriert. In Fächern mit jahrgangsübergreifender Kompetenzstruktur werden die entsprechenden Kompetenzbeschreibungen den einzelnen Semesterabschnitten vorangestellt.

Neu ist in jedem Fall die enge Verflechtung der beiden Teile der Fachlehrpläne. Die Kompetenzbeschreibungen in den einzelnen Semestern können nur im Kontext der zugrunde liegenden Kompetenzmodelle und der sich daraus ergebenden semsterübergreifenden Kompetenzen sinnvoll gelesen werden.

Die Strukturierung der Bildungs- und Lehraufgabe in den einzelnen Semestern soll die Lehrerinnen und Lehrer dabei unterstützen, die wesentlichen Bereiche des Lehrplans im Sinne der geltenden Leistungsbeurteilungsverordnung zu identifizieren.

In den neuen Lehrplänen für die Wahlpflichtfächer wird wie bisher vielfach auf den Lehrstoff des entsprechenden Pflichtgegenstandes verwiesen. Diese Verweise sind „semestriert“ zu lesen, dh. die im Wahlpflichtfach behandelten Lehrstoffinhalte sind, falls nicht explizit anders ausgewiesen, auf die Lehrstoffinhalte des jeweiligen Semesters im Pflichtgegenstand zu beziehen.

 

 

Details zu den einzelnen Fachlehrplänen:

Bildnerische Erziehung (einschließlich Sonderformen)/Bildnerisches Gestalten und Werken /Tech­nisches Werken/Textiles Werken

Ausgehend vom Lehrplan 2004 wurde der semestrierte Lehrplan für Bildnerische Erziehung (einschließlich Sonderformen) weiterentwickelt, indem die drei bisher schulstufenübergreifenden Kompetenzen Bildnerisches Gestalten (neu Bildnerische Praxis), Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation nun in jedem Semester als Grundkompetenzen angeführt sind. Analog wurden im Lehrplan für Bildnerisches Gestalten und Werken die bisher geltenden schulstufenübergreifenden Teilbereiche (technischer, textiler und bildnerischer Fachbereich) für jedes Semester in die Grundkompetenzbereiche Bildnerische/Textile/Technische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation gegliedert.

In den neuen Lehrplänen für Technisches bzw. Textiles Werken ist der bisher schulübergreifende Lehrstoff in die Grundkompetenzen Werkpraxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation gegliedert. Damit erhalten diese Bereiche eine klare Verbindlichkeit. Den Grundkompetenzen werden in jedem Semester komplexer werdende Teilkompetenzen zugeordnet. Der Erwerb von Kompetenzen kann über unterschiedliche Themenbereiche und Themenschwerpunkte erfolgen. Aus diesem Grund enthält der semestrierte Lehrplan für jedes Semester die Auflistung exemplarischer Inhalte.

 

Im Gegensatz zum bisher geltenden Lehrplan für Schwerpunktschulen war es durch die Kompetenzorientierung notwendig, die im allgemeinen Lehrplan für Bildnerischer Erziehung ausgewiesenen Teilkompetenzen um die speziellen Kompetenzen für Schwerpunktschulen zu ergänzen.

01.02.2017

Zusammenlegung von Technischem Werken und Textilem Gestalten fix!  

Antwort des Unterrichtsministerium auf eine Parlament Anfrage

Anfrage:

http://www.boekwe.at/aktuelles/artikel/Anfrage.pdf

ZUSAMMENLEGUNG TECH TEX WERKEN

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen bereitet derzeit im Zuge einer Bildungsnovellierung die Zusammenlegung von Technischem Werken und Textilem Werken in der AHS vor. 
In Kraft treten soll dies – sofern das gesamte Bildungspaket parlamentarisch abgesegnet wird – laut mündlicher Information schon im kommenden Schuljahr 2016/17 und laut Entwurf für das Schulrechtspaket ab 1.9. 2021.
Bis dahin soll es einen neuen Lehrplan und Weiterbildungsangebote für die Sek1 (NMS und AHS) geben.
Der BÖKWE bemüht sich in schriftlichen Stellungnahmen und in persönlichen Gesprächen mit den zuständigen EntscheidungsträgerInnen im Ministerium notwendige Rahmenbedingungen für eine qualitative zukünftige Werkpädagogik in der Schule und in der LehrerInnenbildung einzufordern (s.u.) und den geplanten Prozess zu entschleunigen.
Ein zeitgemäßes und zukunftsorientiertes Gesamtkonzept muss für alle Bildungsinstitutionen umsetzbar sein. Dies erfordert fundierte Expertisen und Zeit.
Liebe Grüße
Susanne Weiß (BÖKWE-Fachvertreterin)

 

Stellungnahme_Zusammenlegung_TechTex.pdf
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Roman Kunyik                                                                                                 19.05.2016

 

ÖVP-Parlamentsklub

 

Stellungnahme zur geplanten Zusammenlegung der Fächer Technisches Werken und Textiles Werken in den allgemeinbildenden höheren Schulen

 

Sehr geehrte Frau Ing. MMag. Gobl,

vielen Dank für Ihr E-Mail zu den geplanten Änderungen hinsichtlich des Werkunterrichts.

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle sollen u.a. an den AHS die bisherigen alternativen Pflichtgegenstände „Technisches Werken“ und „Textiles Werken“ zu einem Pflichtgegenstand zusammengefasst werden, was dem Wunsch vieler Eltern und Schüler/innen sowie Expert/innen folgt. Das bisherige getrennte Angebot der beiden Gegenstände ist meist für die Schüler/innen mit einer erzwungenen Abwahl eines der beiden Fächer verbunden.

Wir wollen aber die Chance eröffnen, dass auch Mädchen einen Zugang zu positiven technischen Erfahrungen erhalten und auch Burschen sich mit gesellschaftlich relevanten Themenbereichen des textilen Werkens (Kleiden, Wohnen, Arbeiten, Produzieren, usw.) auseinandersetzen können. Damit eröffnen sich für Mädchen und Burschen gleichermaßen neue Chancen: die gleichwertige technische und gestalterische Kompetenzentwicklung für beide Geschlechter und damit verbunden auch eine Erweiterung der beruflichen Perspektiven.

Im Zuge der Pädagog/innenbildung NEU wird die entsprechende Qualifizierung der Lehrenden umgesetzt. Die gesetzliche Verankerung des Faches Technisches und textiles Werken zum jetzigen Zeitpunkt gibt auch hier entsprechende Rechtssicherheit für alle Planungen. Daher wurde im Zuge der Gespräche zwischen den Regierungspartnern anstelle des 1. September 2017 der 1. September 2021 als Termin für das Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzespassage festgehalten.

In den Erläuterungen wird explizit festgestellt: „Der Lehrplan der NMS ermöglicht in einem Übergang – unter Berücksichtigung der Qualifikation der eingesetzten Lehrkräfte – den Unterrichtsgegenstand im gleichmäßigen Wechsel innerhalb eines Schuljahres zu führen. Ein alternierendes Unterrichten von Lehrerinnen und Lehrern für „Technisches Werken“ sowie von Lehrerinnen und Lehrern für „Textiles Werken“ ist je nach organisatorischen bzw. personellen Rahmenbedingungen an den Schulstandorten autonom zu gestalten. Eigentliches Ziel ist es allerdings, technisches und textiles Werken miteinander verbunden zu unterrichten, etwa unter Einbeziehung von projektorientiertem, fächerübergreifendem Unterricht oder offenen Lernformen. Für die Volksschule, (auslaufende) Hauptschule und AHS-Unterstufe sollen analoge Regelungen im Lehrplan verankert werden, damit sichergestellt ist, dass alle derzeit in Dienst befindlichen unterschiedlichen Fachkräfte auch weiterhin zum Einsatz kommen können.“ Damit ist auch das Fachlehrerprinzip der Sekundarstufe sichergestellt.

 

Mit besten Grüßen

Roman Kunyik

 

ÖVP-Parlamentsklub

Derzeit entscheiden sich die Schüler im Gymnasium zwischen Technischem und Textilem Werken. Die Zusammenlegung der Fächer steht aber bevor.

  (DiePresse.com)

Gegen eine geplante Zusammenlegung der Fächer Technisches Werken und Textiles Werken auch in der AHS-Unterstufe sprechen sich Lehrervertreter aus. Die Maßnahme ist Teil des derzeit in Begutachtung befindlichen ersten Schulrechtspakets. Die Pädagogen fürchten einen Qualitätsverlust des Werkunterrichts.Derzeit werden in der AHS-Unterstufe die Fächer Textiles Werken bzw. Technisches Werken als sogenannte alternative Pflichtgegenstände geführt - das bedeutet, dass die Schüler sich für eines der beiden entscheiden müssen. "Dabei entspricht das Wahlverhalten oft veralteten Rollenbildern, sodass Mädchen sehr viel häufiger textiles Werken und Burschen technisches Werken wählen", wird die geplante Änderung in den Erläuterungen begründet. Künftig soll es deshalb (bei gleichbleibender Stundenanzahl) einen einzigen Pflichtgegenstand "Technisches und textiles Werken" geben, in dem beide Lerninhalte vermittelt werden. Die Maßnahme soll im Schuljahr 2021/22 in Kraft treten.

"Neue Chancen für Burschen und Mädchen"

Diese Zusammenlegung wurde an den Neuen Mittelschulen (NMS) bereits 2012 realisiert. Nun sollen Volksschulen, (auslaufende) Hauptschulen und AHS-Unterstufen nachziehen. "Damit eröffnen sich für Burschen und Mädchen neue Chancen: die gleichwertige technische und gestalterische Kompetenzentwicklung für beide Geschlechter und damit auch eine Erweiterung der beruflichen Perspektiven", heißt es in den Erläuterungen.

Vorerst soll in einer Übergangszeit der neue Gegenstand im gleichmäßigen Wechsel innerhalb eines Schuljahrs geführt werden - also alternierend technisches bzw. textiles Werken unterrichtet werden. Langfristiges Ziel ist eine Verbindung der beiden Fächer durch projektorientierten, fächerübergreifenden Unterricht oder offene Lernformen.

Fachliche Qualität hat "deutlich eingebüßt"

Wenig Freude damit hat der Berufsverband Österreichischer Kunst- und WerkerzieherInnen (Bökwe). Seit Zusammenlegung des Werkunterrichts an den NMS habe die fachliche Qualität "deutlich eingebüßt", heißt es in einer Stellungnahme. Bei den Lehrern sei es deshalb zu einem Verlust an Identifikation sowie Frustration gekommen. An den NMS habe man außerdem die zentrale Forderung nach einer Aufweichung bzw. Auflösung des Rollenbildverständnisses nicht erreicht. Dazu seien sowohl technische als auch textile Fachkompetenzen "massiv abgebaut" worden, ohne als Kompensation neue übergeordnete werkspezifische Kompetenzen auszubilden.

Die AHS-Lehrergewerkschaft argumentiert mit einem Verweis auf den Sprachunterricht: "Technisches und Textiles Werken haben, obwohl es sich in beiden Fällen um Werken handelt, inhaltlich miteinander ebenso wenig zu tun wie etwa Französisch und Italienisch, obwohl es sich in beiden Fällen um romanische Sprachen handelt. Kein Mensch käme auf die Idee, diese beiden Fremdsprachen nicht mehr als Alternative zur Wahl anzubieten, sondern zusammengelegt unterrichten zu wollen."

(APA)

Stellungnahme zur geplanten Zusammenlegung der Fächer Technisches Werken und Textiles Werken in den allgemeinbildenden höheren Schulen

                                                                                                                        

Bezugnehmend auf den Ministerialentwurf 196/ME XXV. GP – Gesetzestext

 

 

Die ARGE Textiles Werken / AHS, NÖ ist strikt gegen eine Zusammenlegung der Werkfächer in der AHS. Von Seiten des Bundesministeriums wird von BILDUNGSREFORM gesprochen, das sich als haltlos erweist, denn in dem Ministerialentwurf (196/ME XXV. GP – Gesetzestext)  werden die Auswirkungen des defizitären, zusammengelegten Textilunterrichts in keiner Weise relevant.

 

Wie im Punkt. 8. und 13. dargelegt, handelt es sich um eine „Ersatzmaßnahme“ die deutlich an Unterrichtsqualität einbüßt und mit einem massiven Abbau von technischen und textilen Fachkompetenzen einhergeht. (Ein Beispiel: Ich möchte Französisch lernen und muss ein Semester italienisch in Kauf nehmen, damit ich die Sprache lernen kann. Vgl. Mag. Hörschinger, Presse, 22.04.2016, S 26-27)

 

Neue übergeordnete, werkspezifische Kompetenzen als Kompensation der ehemaligen Fachkompetenzen wurden und werden nicht ausgebildet und berücksichtigt.

Für die wirtschaftliche Prosperität sind kompetente und kooperationsfähige Berufstätige unentbehrlich, und kultureller Reichtum beruht auf eigenständig-kreativen Fähigkeiten der Produzenten und Rezipienten von Kultur. Um dazu befähigt zu werden, brauchen Heranwachsende einen fundamentierten Werkunterricht der diesen Anforderungen gerecht werden kann.

Es braucht Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken, textiler Sachkultur und künstlerischer Gestaltungselemente unter Berücksichtigung funktionaler, soziologischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte.

 

“Diese Misere (NMS) sollte der AHS erspart bleiben[…]. Aus der Sicht der Personalvertretung ergibt sich das Problem, dass die derzeitigen und  künftigen, universitär ausgebildeten FachexpertInnen in einem Werkfach sein werden (außer sie studieren beide Fächer). So müsste bei einer Zusammenlegung die Lehrperson jene Inhalte des nicht studierten Faches als nicht geprüfte Lehrperson unterrichten.” (Mag. Susanne Weiß)

 

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und bitten Sie, sich vehement gegen eine geplante Zusammenlegung der Fächer Technisches und Textiles Werken einzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ing. MMag. Susanne Gobl

 

ARGE Textiles Werken/ AHS NÖ

BÖKWE - Mitglied Landesvertretung für Textiles Werken, AHS/NÖ

BAGWE- Mitglied Landesvertretung für Textiles Werken, AHS/NÖ

 

 

 

 

Ing. MMag. art. Gobl Susanne, 3950 Gmünd, Gymnsaiumstraße 5, T 0660 4609392, gobl.susanne@gmail.com

Zusammenführung TECH + TEX Werken

AM 31.1.2013 fand eine Arbeitstagung in Salzburg statt, anlässlich der Zusammenführung des Textilen Werkens und des technischen Werkens
in der NMS und der Umsetzung in der LehrerInnenausbildung an der PH.

 

Erwin Neubacher, BÖKWE-Fachbeauftragter für TECH und Susanne Weiß haben für das BÖKWE Fachblatt einen Beitrag zusammengestellt, den uns Susanne Weiß jetzt schon zukommen lassen möchte.

 

Stellungnahme

Veröffentlicht: 11/02/2012| Autor: butterblock|Einsortiert unter:Fachpolitik|Schreibe einen Kommentar »

Liebe NetzwerkerInnen!

Die Abteilung NMS des Ministeriums (Leiter Herr Bachmann) sendet ihre Stellungnahme auf unser Schreiben (siehe unten). Liebe Grüße Susanne Weiß

Erledigung an Mag. Weisz BMUKK-10.080_0014-I_2_2012_20.02.2012_Susanne Weisz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

Stellungnahme zur geplanten Zusammenlegung der Fächer Technisches Werken und Textiles Werken an der Neuen Mittelschule (bezugnehmend auf die Regierungsvorlage für das Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985 u.a. geändert werden soll; siehe 2.a. Neue Mittelschulen a) Lehrplan §21b. Pflichtgegenstände)

Recht auf Bildung mit Kopf, Herz und Hand:
Gendergerechtem Textilen Werken und Technischen Werken die angemessene Zeit für eine große Bandbreite an Inhalten einräumen!

Die Lese- und Schreibkompetenz hängt stark mit feinmotorischen Kompetenzen zusammen. Aktuelle neurowissenschaftliche Forschungen bestätigen dies. Textiles Werken und Technisches Werken bieten sinnerfüllende Alternativen zum steigenden alltäglichen Konsum von Unterhaltungsmedien.

Textiles Werken und Technisches Werken sind beides alltagsrelevante und kulturell bildende Fächer, in denen durch das Verknüpfen von Denken und gestalterischem Handeln gelernt wird.
Grundsätzlich sollen Mädchen und Buben beide Fächer besuchen. Die Dinge, die wir nutzen und die uns umgeben am Körper, im Raum, in der Umwelt, im Alltag als Design, Objekt oder Gerät und im Spiel gehen alle etwas an, egal ob männlich oder weiblich.

Eine bloße Zusammenlegung der beiden Fächer ist aber nur eine halbe Sache im wahrsten Sinne des Wortes!
Halbe Inhalte und halbe Zeit für ein Fach. Kaum haben sich SchülerInnen mit einem Fach vertraut gemacht, müssen sie sich auch schon wieder davon verabschieden. Ein Semester dies und ein Semester das.

Wir fordern dazu auf, allen Inhalten und Praktiken des Textilen Werkens grundsätzlich genügend Zeit in der Schule einzuräumen!

Die Auseinandersetzung und der gestalterische Umgang mit textilen Dingen und den damit verbundenen Handlungen im Unterricht fördert transdisziplinäres Lernen durch die Veretzung von Design, Ästhetik, Kommunikation, Kunst, Kulturgeschichte, Soziologie, Psychologie, Politik, Religion, Medien, Ökonomie, Ökologie, Naturwissenschaften, Mathematik und Technologie.

Die Fachinhalte des Textilen Werkens sind:
Körper und Geschlecht (Kleidung, Mode, Accessoires, Schmuck)
Kulturen (der Jugend, des Selbermachens, der Vergangenheit und Gegenwart, der eigenen und der anderen Lebensweisen, der künstlerischen und medialen Kommunikation)
Fläche (von der Faser zum Stoff)
Raum (Architekturelemente, Wohntextilien)
Design (Gebrauchsobjekte, Stoffgestaltung)
Spiel (Kostüme, Performance, Spielobjekte)

Technisches Werken hat eine ebenso lange und bedeutsame Liste an Lernfeldern, auf die man heutzutage in einer materiellen und von Konsum geprägten Welt nicht mehr verzichten kann.

Die fachimmanente vertiefende, Zeit beanspruchende kreative Erarbeitung von Inhalten und Produkten geht ebenso verloren.
„Fast statt slow!“ Scheint das neue Motto in der Bildungsdebatte zu sein.
Aufkommende gesellschaftliche Tendenzen in Richtung Nachhaltigkeit und Verlangsamung des alltäglichen Lebensrhythmus (slow statt fast!) werden somit ignoriert.

Koedukation in den beiden Fächern kann mutiger gestaltet und verankert werden:
Beide Fächer werden im Ausmaß von jeweils mindestens 2 Wochenstunden in
jeder Schulstufe eingeführt.

Dies entspräche einer realen Umsetzung der Forderung nach mehr kultureller Bildung und mehr Praxisbezug an österreichischen Schulen, so wie es das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, die Kreativwirtschaft, Wissenschaft und Industrie stets verlangen.

Die unterzeichnenden VertreterInnen des bundesweiten Netzwerks Textilunterricht1 ersuchen Sie, sich für mindestens je 2 Stunden für Textiles Werken und Technisches Werken pro Woche von der 5. bis
zur 8. Schulstufe an der Neuen Mittelschule einzusetzen und keine schulautonomen Reduktionsmöglichkeiten zuzulassen.

Mit freundlichen Grüßen,

MMag.ª Dr.in Elisabeth Freiß (Akademie der Bildenden Künste Wien)

Mag.ª Wilbirg Reiter–Heinisch (PH Wien)

Mag.a Susanne Weiß (Fachbeauftragte für Textiles Werken des BÖKWE, Kunstuniversität Linz)

Mag.ª Friedrun Wiesinger (PH Salzburg)

 

Kontakt:
Maga Susanne Weiß: s.weisz@liwest.at

Das Netzwerk Textilunterricht ist eine Plattform für FachvertreterInnen aller Schultypen aus jedem Bundesland, der LehrerInnenbildungsstätten, der Schulaufsicht (Fachinspektorate), der Institutionen für Weiter- und Fortbildung, des BÖKWE (Berufsverband österreichischer Kunst-und WerkerzieherInnen) und für Fachleute aus Kultur, Wissenschaft und Forschung. Das gemeinsame Ziel ist die strukturelle Sicherung und die qualitative Weiterentwicklung eines zeitgemäßen
kompetenzorientierten Textilunterricht an allen österreichischen Schulen. Derzeit
vernetzen sich mehr als 100 FachvertreterInnen über diese Plattform.

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arbeitstagung-nms-31-1-2013-bc3b6kwebeit
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Stellungnahme des Institutes für das Künstlerische Lehramt an der Akademie der
bildenden Künste Wien und des Institutes für Kunstwissenschaft, Kunstpädagogik
und Kunstvermittlung der Universität für angewandte Kunst Wien
zur geplanten Zusammenlegung der
Fächer Technisches Werken und Textiles
Gestalten an der Neuen Mittelschule.
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Berufsverband österreichischer Kunst- und Werkerzieherinnen und Werkerzieher

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